Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsschluss

  1. Der Käufer ist grundsätzlich an seine Bestellung gebunden. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag aus Seiten des Käufers ist ausgeschlossen. Abweichungen von dieser Grundsatzregelung sind nur schriftlich zwischen dem Käufer und der Küchen Wik e.K. zu vereinbaren.
  2. Die Küchen Wik e.K. kann innerhalb von 3 Wochen nach Kaufvertragsabschluss dem Auftrag widersprechen und die Auftragsannahme verweigern.
  3. Abweichend von vorstehender Ziffer (2) gilt der Vertrag als geschlossen, wenn er beiderseits unterschrieben wird oder die Küchen Wik e.K. schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder die Küchen Wik e.K. Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

II. Vertragsinhalt

Grundlage des Vertrages sind die in der unterzeichneten Bestellung festgelegten Vereinbarungen. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.

III. Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige vertragsgestaltende, von unseren Prospekten abweichende Erklärungen und sonstige Zusicherungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von einer vertretungsberechtigten Person Küchen Wik e.K. schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
  3. Soweit Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe/Abnahme zur Zahlung fällig.
  4. Der Besteller/Käufer gerät in Verzug, wenn ihm nach Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung zugeht oder mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Bei Verzug hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten, falls der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder aber in dieser Höhe nicht entstanden ist.
  5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet er auch keine Zahlung, nachdem ihm die Küchen Wik e.K. eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Käufer die Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, ist die Küchen Wik e.K. berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern, der auch die Wertminderung nach Ziffer XII dieser Bedingungen beinhaltet.

IV. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster, Abbildung oder Beschreibung verkauft.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.
  3. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen insbesondere bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Bei Nachbestellungen können weder Farb- noch Maserungsgarantien gewährt werden.

V. Lieferung / Lieferfristen

  1. Ist „Frei-Haus-Lieferung“ vereinbart, so erfolgt die kostenfreie Lieferung vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger bis zum 2. Stockwerk. Anderweitige Anlieferorte werden gesondert mit dem Kunden besprochen und ggf. berechnet.
  2. Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nicht, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich eine derartige Vereinbarung getroffen.
  3. Unverbindlich genannte Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, auch nur annähernd.
  4. Mit vom Käufer nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei von der Küchen Wik e.K. nicht zu vertretenden Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen beruhen.
  6. Im Falle der Überschreitung eines unverbindlich vereinbarten Liefertermins ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz statt Leistung nur berechtigt, wenn er nach Ablauf einer angemessenen Frist, die bei Küchen vier Wochen beträgt, deren Lauf nach dem Ablauf der unverbindlich vereinbarten Frist bzw. nach Ablauf der entsprechend den vorstehenden Absätzen verlängerten unverbindlichen Lieferfrist beginnt, die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer weiteren zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens bei der Küchen Wik e.K. an den Käufer erfolgt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Küchen Wik e.K. die Leistung/Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert.
  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Käufers liegen und ihm zumutbar sind. Erfüllt die Küchen Wik e.K. nach Teillieferungen die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen, oder vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
  8. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten der Küchen Wik e.K. ohne dessen Verschulden nicht beliefern und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre, so ist die Küchen Wik e.K. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird die Küchen Wik e.K. den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden zurückerstattet. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung unberührt.

VI. Abnahme / Abnahmeverzug / Widerruf

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware abzunehmen. Die von uns geplanten und gelieferten Küchen werden individuell nach Ihren persönlichen Vorgaben gefertigt und auf Maß angepasst. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht daher kein Widerrufsrecht, da es sich um eine maßgefertigte Ware handelt, die nicht vorgefertigt ist und eindeutig auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wurde.
  2. Nimmt der Käufer die bestellte Ware ohne rechtfertigenden Grund zum vereinbarten Übergabetermin nicht ab oder ruft der Käufer die Ware zum vereinbarten Abruftermin nicht ab und verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer ihm von der Küchen Wik e.K. gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware oder hat er ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die Abnahme, so wird der vereinbarte Kaufpreis zur Zahlung fällig.
  3. Der Käufer hat der Küchen Wik e.K. die für die Verzugsdauer bei den Speditionen üblichen Lagerkosten zu erstatten. Die Küchen Wik e.K. ist aber auch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz, statt Erfüllung zu fordern.
  4. Der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Abnahme steht die ohne rechtfertigenden Grund abgegebene Erklärung gleich, der Vertrag werde storniert.
  5. Als pauschalen Schadensersatz kann die Küchen Wik e.K.in diesen Fällen 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Küchen Wik e.K. ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Der Küchen Wik e.K. bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
  6. Ein Grund zur berechtigten Verweigerung der Abnahme durch den Käufer liegt immer dann vor, wenn eine gesetzliche Regelung die Abnahmeverweigerung rechtfertigt, insbesondere wenn die Ware einen nicht nur unwesentlichen Mangel aufweist oder der Käufer wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.

VII. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht mit der Übergabe/Abnahme auf den Käufer über.
  2. Bei mehrtägigen Montagen, beispielsweise von Küchen, trägt der Käufer die Gefahr auch für solche Schäden, die die Ware erleidet, während sie sich ohne Anwesenheit der Mitarbeiter der Küchen Wik e.K. in seinem Obhut Bereich befindet.

VIII. Montage

  1. Ist Montage und/oder Aufstellung vereinbart, so ist Voraussetzung, dass diese hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist und ein funktionierender Elektroanschluss, Wasserzulauf- und -ablauf zur Verfügung steht.
  2. Sind hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände wegen der Eignung der vorhandenen Wände besondere zusätzliche Aufwendungen erforderlich, so kann die Küchen Wik e.K. diese zusätzlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.
  3. Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf nicht Bestandteil der von der Küchen Wik e.K. zu erbringenden Montageleistungen.
  4. Die Mitarbeiter der Küchen Wik e.K. sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten der Küchen Wik e.K. hinausgehen.

IX. Mängelhaftung

  1. Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Kann der Käufer als Art der Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, so ist zu berücksichtigen, dass nach den Gepflogenheiten des Möbelhandels und der Möbelindustrie eine Neuherstellung der Sache erfolgen muss, weshalb die Nacherfüllungsfrist der ursprünglichen Lieferfrist entspricht.
  3. Beschreibungen der Ware in Prospekten, Katalogen und Werbemitteln stellen bloße Beschaffenheits-angaben dar. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften oder die Zusicherung besonderer Einstandspflichten gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
  4. Ansprüche aus Garantieerklärungen Dritter, beispielsweise des Herstellers oder Lieferanten, sind unmittelbar beim Garantiegeber geltend zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet die Küchen Wik e.K. nicht für den Bestand solcher Garantien Dritter, insbesondere nicht im Falle der Insolvenz des Garantiegebers.
  5. Ist lediglich eine gelieferte Einzelteilkomponente mit einem Mangel behaftet, ist die Küchen Wik e.K. berechtigt, ein Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Leistung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen, soweit dies angemessen und dem Käufer zumutbar ist.
  6. Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, der nur zu einer unerheblichen zumutbaren ästhetischen Beeinträchtigung führt, so ist der Käufer nur zur Minderung berechtigt.
  7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.
  8. Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den verwandten Materialien, z.B. bei Holz- oder Steinoberflächen bleiben vorbehalten.
  9. Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz, Folien oder Kunststoffarten, etwa für Seitenteile, Rückwand und Innenausstattung, ist zulässig und stellt keinen Mangel der Ware dar.
  10. Die Küchen Wik e.K. kann die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist.
  11. Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  12. Bei gebrauchten Waren, die auch gelieferte Ausstellungsstücke sein können, verjähren Ansprüche wegen Mängeln, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt, 12 Monate nach der Übergabe/Abnahme.

X. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder falls der Küchen Wik e.K. oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Arglist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung die Haftung auslöst.
  2. Im Falle einer Haftung bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

XI. Eigentumsvorbehalt/ Rücktritt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von Küchen Wik e.K.
  2. Wird ein geschlossener Kaufvertrag in unserem Einverständnis durch den Kunden storniert, so machen wir einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 30 % des Kaufpreises geltend. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns sowie eines geringeren Schadens durch den Besteller/Käufer bleibt vorbehalten.
  3. Im Fall des Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat die Verkäuferin Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: a) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw., Ersatz in entstandener Höhe. b) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gilt als Pauschalsatz jeweils 35 % des Rechnungsbetrages für die ersten vier Halbjahre.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Details hierzu können der Datenschutzverordnung von Küchen Wik e.K. entnommen werden.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Füssen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

XIII. Datenschutzklausel

  1. Der Verkäufer wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Käufers die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
  2. Personenbezogene Daten des Käufers werden vom Verkäufer erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Käufers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt, oder der Käufer eingewilligt hat.
  3. Alle weiteren Details zur Datenschutzverordnung von Küchen Wik e.K. kann der Datenschutzverordnung entnommen werden.

87692 Füssen, Stand Oktober 2025